Schulungen für sicheres Arbeiten mit Maschinen

 

Bedienerschulung nach dem Grundsatz der DGUV

"Ausbildung und Beauftragung der BEdiener von Hubarbeitsbühnen" sowie jährliche UNterweisung.

Sprechen SIe uns an, wir erstellen ein für Sie zugeschnittenes Schulungskonzept nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften für ein sicherheitsbewusstes Arbeiten, um Unfälle zu vermeiden und vorzubeugen.

 

Ablauf der BedienerschulungIMG 9777

  • Theoretische Unterweisung
  • Praktische Unterweisung
  • Schriftliche Prüfung
  • Abschlussbesprechung und nach Bestehen Aushändigung des Bedienausweises

 

Gültigkeit der Bedienerschulung :

Die Bedienerschulung nach dem Grundsatz von DGUV ist unbegrenzt gültig

Der Bediener muss nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft einmal jährlich unterwiesen werden

Bei Bedarf an Schulungen und bei Fragen sprechen Sie uns gerne an

 

 

Folgende Schulungen bieten wir an:

 

Hubarbeitsbühnen DGUV Grundsatz 308-008
Flurförderfahrzeuge DGUV Grundsatz 308-001
Teleskopstapler DGUV Grundsatz 308-001
Krane DGUV Grundsatz 309-003
Erdbaumaschinen DGUV Grundsatz 301-005
Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz DGUV Grundsatz 312-906